Teilnahmebedingungen


Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen habe ich als Auftraggeber zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Sofern andere oder weitere Personen an der Aktivität teilnehmen, erkenne ich hiermit meine Pflicht zur Inkenntnissetzung aller Beteiligten an.

 

  • Die Teilnahme an einer Slackguru©-Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen an/durch Schraubverbindungen, Ratschen, Bändern usw. oder bei Beschädigungen z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Eine Haftung der Betreiber für Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
  • Alle Teilnehmenden sind physisch sowie psychisch in der Lage, an der angebotenen Aktivität teilzunehmen.
  • Für die Dauer der Aktivität sind alle Teilnehmenden für einen ausreichenden medizinischen, wie anderweitigen Versicherungsschutz verantwortlich.
  • Die An- und Abreise mit dem jeweiligen Verkehrsmittel erfolgen auf eigenes Risiko.
  • Während dem Zeitraum der Aktivität haben alle Teilnehmenden den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und ggf. beteiligter Honorarkräfte Folge zu leisten.
  • Für etwaige Unfälle und Schadensfälle, die aus der Nichtbefolgung der Anweisungen der Veranstaltungsleitung resultieren übernimmt diese keine Haftung.
  • Der Veranstalter Slackguru© kann für unvorhersehbare Ereignisse oder Ereignisse höherer Gewalt sowie politischer Art nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass Slackguru© keine Haftung für etwaige finanzielle Ausfälle und Schäden übernimmt, die nicht vereinbart wurden.
  • Alle Teilnehmenden sind frei von gesundheitlichen Beschwerden und Einschränkungen, die es nicht erlauben, Slackline auszuüben.
  • Die Teilnehmenden haben sonstige gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen, die sie während der Aktivitäten mit der Slackline in irgendeiner Art beeinflussen im Vorfeld mitgeteilt oder werden dies spätestens bis zum Beginn der Aktivität tun.
  • Alle Teilnehmenden versichern, dass sie zu Beginn und während der Aktivität nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen werden.
  • Sofern dies doch der Fall ist, sind alle Teilnehmenden hiermit darüber aufgeklärt, dass die Veranstaltungsleitung sie in diesem Fall von den Aktivitäten ausschließen kann und ausschließen wird.
  • Teilnehmenden, die in Funktion einer Gruppenleitung an den Aktivitäten teilnehmen, ist bewusst, dass sie auch während der Aktivität für die allgemeine Aufsicht verantwortlich sind und lediglich die fachliche Aufsicht an die Veranstaltungsleitung abgeben.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Erklärung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Erklärung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.